Mehr als eine Milliarde Menschen weltweit besitzen einen Facebook Account und benutzen ihn sogar täglich. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass viele Händler noch nicht das große Potenzial von sozialen Medien erkannt haben und diese für sich gewinnbringend einsetzen. Besonders der Online-Handel macht ein Verknüpfen zwischen Webseite und Social Media-Account leicht.
Aushängeschild Impressum
Dabei ist der Auftritt in sozialen Netzwerken mit einer Reichweite wie Facebook überhaupt nicht kompliziert. Ist die Wahl einmal auf die relevante Zielgruppe und das passende Netzwerk gefallen, ist mit wenigen Klicks (meist kostenfrei) ein Account erstellt.
Einer der ersten Schritte, die dann zu tun sind, ist die Ergänzung eines Impressums. Auch für eine bloße Werbung auf Webseiten im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit besteht eine Impressumspflicht, wie Händler sie schon aus ihrem Online-Shop kennen. Social-Media-Accounts, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, werden mit kommerziellen Websites gleichgestellt und müssen daher ebenfalls ein Impressum besitzen.
Content: Alles was recht ist
Ohne Inhalte nützt auch der schönste Kanal bei Facebook nichts. Nur ein Profil mit echtem Mehrwert nützt dem Unternehmen langfristig. Dabei gilt das altbekannte Prinzip „Klasse statt Masse“. Für die Umsetzung müssen Unternehmer gar nicht so tief in die Trickkiste greifen. Dabei können viele Fehler passieren.
Dabei stehen auf der einen Seite die von Facebook selbst aufgestellten Grundsätze und Richtlinien, die nahezu jede Aktivität auf Facebook reglementieren und bei Verstößen zu Sanktionen führen. Machen Sie sich also schon beim Registrieren damit vertraut, was auf Sie zukommen kann. Es gibt für das Unternehmensimage kaum etwas Schlimmeres, als ein vorzeitig abgebrochenes Gewinnspiel oder gelöschte Posts und gesperrte Accounts…
Und auch die deutschen Gesetze dürfen nicht außen vor gelassen werden. Bilder, die hochgeladen werden, sollten daher stets die eigenen sein oder mit einer Erlaubnis verwendet werden. Außerdem müssen die beworbenen Aussagen für Produkte im Shop der Wahrheit entsprechen.
Händlerbund Infografik für die Praxis
Auch beim Kommentieren, Posten und Teilen gibt es Einiges zu beachten. Einen Überblick darüber zu behalten, ist in der Hektik und Schnelllebigkeit des Alltags gar nicht so einfach. Die nachfolgende Infografik des Händlerbundes stellt eine gelungene Abwechslung dar, mit der Facebook-Nutzer stets den Überblick über die rechtlichen Besonderheiten beim Facebook-Marketing behalten.
Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Facebook-Seite verursacht vielen Unternehmen einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Kunde von webZunder jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P946#2016 einen Nachlass von 2 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl.
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Über die Autorin
Yvonne Bachmann ist als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen.